BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Spendenunterstützung

Unsere politische Arbeit kostet Geld: für Veranstaltungen, für Informationsmaterial, für Wahlkampf. Damit treiben wir unsere politischen Ziele voran: Energiewende, Verkehrswende, grünes Wirtschaften, gute Bildung und eine weltoffene Gesellschaft. Und zwar vor Ort in den Gemeinden, Städten, im Kreis und in der Region.

Wenn Sie uns unterstützen wollen, sind wir für jede Spende dankbar!

Unsere Bankverbindung:

Volksbank Kirchheim-Nürtingen
BIC: GENODES1NUE
IBAN: DE06612901200503637009

Um Rückfragen zu vermeiden, geben Sie im Betreff des Überweisungsformulars bitte unbedingt "SPENDE für  politische Zwecke " an. Spender erhalten meist im Mai des Folgejahres selbstverständlich automatisch eine Spendenbescheinigung. Dazu müssen uns allerdings der vollständige Namen und die Adresse bekannt sein: Bitte auf dem Überweisungsträger vermerken oder parallel die Informationen an unsere Kreisgeschäftsstelle mitteilen.

Steuerliche Abzugsmöglichkeiten von Spenden
Bei Zuwendungen an politische Parteien ist die steuerliche Abzugsfähigkeit auf natürliche Personen (= Privatspenden) beschränkt. Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50% steuerlich begünstigt. Dass heißt man bekommt in der Regel die Hälfte vom Finanzamt zurückerstattet!

Privatspenden
Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt.

Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften
Parteispenden von Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt.